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Fachanwältin für Strafrecht

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. §§ 44 StPO


Sollte unverschuldet eine Frist versäumt worden sein, so kann eine Wiedereinsetzung beantragt werden.


Ein rechtskräftiges Urteil büßt seine Rechtskraft ein, wenn ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Erfolg hat und deshalb die Rechtsmittelfristen wieder laufen.


Die Wiedereinsetzung erfordert einen Antrag, die Einhaltung der Wochenfrist, die Glaubhaftmachung der Gründe (unverschuldete Säumnis, Hintergrund des Wegfalls) und Nachholung der versäumten Handlung.


Folgen der Wiedereinsetzung:

·      Zurückversetzung in den Abschnitt vor der Versäumung

·      Entfallen der Rechtskraft

·      Bestehenbleiben der Vollstreckbarkeit


Verhalten im Notfall

Sollten Sie einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl ausgehändigt bekommen bewahren Sie Ruhe. Das Wichtigste ist, dass Sie schweigen. Dies ist Ihr gutes Recht und von dem sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen.

Wenn gegen Sie ein Haftbefehl ergangen ist bitten Sie Ihre Familie oder Bekannte einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der Rechtsanwalt kann schnell und effektiv reagieren.

Unter meiner Notfallrufnummer bin ich für Sie 24 Stunden am Tag erreichbar. Ich werde sofort aktiv und kümmere mich um Sie oder Ihren Angehörigen.


0157-71663548

Auch bei einer polizeilichen Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung ist es wichtig dort nicht zu erscheinen. Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht gebrauch.

Kontaktieren Sie mich und ich werde die Verteidigung anzeigen und der Polizei mitteilen, dass Sie zu einem etwaigen Vernehmungstermin nicht erscheinen werden. Zugleich werde ich Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen zusammen den Tatvorwurf und den bestmöglichen Verteidigungsweg besprechen.

Für Sie als Straf & Pflichtverteidigerin u.a. tätig in:

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