Bild von Nadine Röhrich - Fachanwältin für Strafrecht

Allgemein

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VollmachtzumArtikel
DatenschutzzumArtikel
Antrag Prozess- oder VerfahrenskostenhilfezumArtikel
Der neue Bußgeldkatalog von 2014zumArtikel

Revision

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Unterbliebene Feststellungen zu den Voraussetzungen von § 21 StGBzumArtikel
Fehler bei der nachträglichen GesamtstrafenbildungzumArtikel
Regelmäßige Auswirkungen der Anstiftungshandlung stellt keinen Strafschärfungsgrund darzumArtikel
Absoluter RevisionsgrundzumArtikel
Verstoß gegen § 257c Abs. 5 StPOzumArtikel
Fehler bei der Einstellung von Taten, nicht hinreichend konkretzumArtikel
Fehler bei der Bildung der GesamtstrafezumArtikel
Fehler bei der Anordnung der UnterbringungzumArtikel
Verfahrenshindernis der StrafverfolgungsverjährungzumArtikel
Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigtzumArtikel
Fehler bei der nachträglichen Bildung einer GesamtstrafezumArtikel

Presse

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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Fall MollathzumArtikel
Die Bezeichnung einer rechtsanwaltskanzlei als WInkeladvokatur kann von der Meinungsfreiheit gedeckt seinzumArtikel
Beschluss im NSU-Verfahren (Videoübertragung in einem weiteren Saal)zumArtikel
Beschluss im NSU-Verfahren (Ausweiskontrollen für Zuschauer)zumArtikel
Beschluss im NSU-Verfahren (Antrag einer türkischen Zeitung)zumArtikel
Urteil zur Verständigung im StrafprozesszumArtikel
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im MaßregelvollzugzumArtikel
Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an psychiatrische Unterbringung nur unter engen Voraussetzungen zulässigzumArtikel
Beschluss über die Dauerobservation eines entlassenen SicherungsverwahrtenzumArtikel
Bezeichnung als rechtsradikal ist ein Werturteil und fällt unter die MeinungsfreiheitzumArtikel
Beschluss zur Sicherungsverwahrung Teil 2zumArtikel
Beschluss zum Deal im StrafverfahrenzumArtikel
Beschluss zum Ausschluss der Anrechnung von MaßregelvollzugszeitenzumArtikel
Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen im Bereich des StaatsschutzeszumArtikel
Zur Privatisierung des MaßregelvollzugszumArtikel
Beschluss zur strafprozessualen Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener InformationenzumArtikel
Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug UntergebrachtenzumArtikel
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Aussetzung der Unterbringung in der primären Sicherungsverwahrung zur BewährungzumArtikel
Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäßzumArtikel
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zetilich befristete Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem sog. AltfallzumArtikel
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die nachträgliche Anordnung der SicherungsverwahrungzumArtikel
Regelung zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrigzumArtikel
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bezüglich MaßregelvollzugzumArtikel
Beschluss zur Nötigung durch SitzblockadezumArtikel
Beschluss zum Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme und Verstoß gegen den RichtervorbehaltzumArtikel
Beschluss zur IngewahrsamnahmezumArtikel
Beschluss über die Unterbringung psychisch gestörter GewalttäterzumArtikel
Beschluss zur Durchsuchung von GeschäftsräumenzumArtikel
Beschluss zur Steuer-CDzumArtikel
Beschluss zur UntreuezumArtikel
Beschluss zur Unterbringung eines GefangenenzumArtikel
Beschluss zur Sicherungsverwahrung (Freilassung der Sexualstraftäter)zumArtikel
Beschluss zu Art. 5 GGzumArtikel
Beschluss zur SicherungsverwahrungzumArtikel

Verhalten im Notfall

Sollten Sie einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl ausgehändigt bekommen bewahren Sie Ruhe. Das Wichtigste ist, dass Sie schweigen. Dies ist Ihr gutes Recht und von dem sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen.

Wenn gegen Sie ein Haftbefehl ergangen ist bitten Sie Ihre Familie oder Bekannte einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der Rechtsanwalt kann schnell und effektiv reagieren.

Unter meiner Notfallrufnummer bin ich für Sie 24 Stunden am Tag erreichbar. Ich werde sofort aktiv und kümmere mich um Sie oder Ihren Angehörigen.


0157-71663548

Auch bei einer polizeilichen Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung ist es wichtig dort nicht zu erscheinen. Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht gebrauch.

Kontaktieren Sie mich und ich werde die Verteidigung anzeigen und der Polizei mitteilen, dass Sie zu einem etwaigen Vernehmungstermin nicht erscheinen werden. Zugleich werde ich Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen zusammen den Tatvorwurf und den bestmöglichen Verteidigungsweg besprechen.

Für Sie als Straf & Pflichtverteidigerin u.a. tätig in:

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