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Fachanwältin für Strafrecht

Erfolgreiche Verteidigung am Landgericht Duisburg


Landgericht Duisburg

Der Mandantin wurden 13 Fälle des schweren Bandendiebstahls vorgeworfen.

Gem.§ 244 a StGB stand pro Tat eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr im Raum. Nach Durchführung der Beweisaufnahme und einer geständigen Einlassung wurde die Anklage auf 5 Fälle beschränkt. Die Bande konnte nicht nachgewiesen werden, so dass letztendlich 5 Fälle des besonders schweren Diebstahls übrig blieben. Unter Einbeziehung einer vorherigen Verurteilung von 6 Monaten mit Bewährung ist die Mandantin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden. Sowohl Mandantin als auch Verteidigung sind zufrieden.


Informationen aus der Presse:


Quelle Radioduisburg.de

Landgericht Duisburg: Zwei Frauen und ein Mann wegen Trickbetrug verurteilt

Das Landgericht hat zwei Frauen und einen Mann aus Beeck zu fast zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die drei Rumänen hatten mehrfach Rentner in deren Wohnungen beklaut. Zuerst haben sie bei den älteren Leuten unter einem Vorwand zu Hause angeklingelt. Einer hat die Rentner abgelenkt, die anderen haben in der Wohnung Geld und Schmuck gestohlen. So haben sich die Angeklagten 30.000€ ergaunert.

Verhalten im Notfall

Sollten Sie einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl ausgehändigt bekommen bewahren Sie Ruhe. Das Wichtigste ist, dass Sie schweigen. Dies ist Ihr gutes Recht und von dem sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen.

Wenn gegen Sie ein Haftbefehl ergangen ist bitten Sie Ihre Familie oder Bekannte einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der Rechtsanwalt kann schnell und effektiv reagieren.

Unter meiner Notfallrufnummer bin ich für Sie 24 Stunden am Tag erreichbar. Ich werde sofort aktiv und kümmere mich um Sie oder Ihren Angehörigen.


0157-71663548

Auch bei einer polizeilichen Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung ist es wichtig dort nicht zu erscheinen. Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht gebrauch.

Kontaktieren Sie mich und ich werde die Verteidigung anzeigen und der Polizei mitteilen, dass Sie zu einem etwaigen Vernehmungstermin nicht erscheinen werden. Zugleich werde ich Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen zusammen den Tatvorwurf und den bestmöglichen Verteidigungsweg besprechen.

Für Sie als Straf & Pflichtverteidigerin u.a. tätig in:

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