Verstoß gegen das BtMG
Das Betäubungsmittelstrafrecht dient dem Schutz der Volksgesundheit. Dies wird vor allem dadurch deutlich, dass alleine der Konsum nicht strafbar ist. Das Missbrauchs- und/oder Abhängigkeitspotential ist allen Betäubungsmitteln gemein und gerade dadurch wird die potentielle Gefahr für die menschliche Gesundheit dargestellt.
Gerade in der heutigen Zeit gibt es eine Vielzahl von Betäubungsmitteln, so dass hier exemplarisch einige Betäubungsmittel aufgeführt werden sollen. Dabei soll auch über die Bestandteile und die Auswirkungen aufgeklärt werden.
Verhalten im Notfall
Sollten Sie einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl ausgehändigt bekommen bewahren Sie Ruhe. Das Wichtigste ist, dass Sie schweigen. Dies ist Ihr gutes Recht und von dem sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen.
Wenn gegen Sie ein Haftbefehl ergangen ist bitten Sie Ihre Familie oder Bekannte einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der Rechtsanwalt kann schnell und effektiv reagieren.
Unter meiner Notfallrufnummer bin ich für Sie 24 Stunden am Tag erreichbar. Ich werde sofort aktiv und kümmere mich um Sie oder Ihren Angehörigen.
Auch bei einer polizeilichen Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung ist es wichtig dort nicht zu erscheinen. Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht gebrauch.
Kontaktieren Sie mich und ich werde die Verteidigung anzeigen und der Polizei mitteilen, dass Sie zu einem etwaigen Vernehmungstermin nicht erscheinen werden. Zugleich werde ich Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen zusammen den Tatvorwurf und den bestmöglichen Verteidigungsweg besprechen.