Rechtsmittel
Die ordentlichen Rechtbehelfe sind nur vor dem Eintritt der Rechtskraft zulässig. Dazu gehören beispielsweise:
· Der Einspruch gegen ein Strafbefehl
· Die Beschwerde
· Die Berufung
· Die Revision
Im Unterschied dazu sind die außerordentlichen Rechtsbehelfe auch nach Eintritt der Rechtskraft zulässig. Zu nennen sind:
· Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. §§ 44 ff. StPO und
· Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach §§ 359 ff. StPO.
Rechtsmittel dienen der Korrektur von Entscheidungen.
Verhalten im Notfall
Sollten Sie einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl ausgehändigt bekommen bewahren Sie Ruhe. Das Wichtigste ist, dass Sie schweigen. Dies ist Ihr gutes Recht und von dem sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen.
Wenn gegen Sie ein Haftbefehl ergangen ist bitten Sie Ihre Familie oder Bekannte einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der Rechtsanwalt kann schnell und effektiv reagieren.
Unter meiner Notfallrufnummer bin ich für Sie 24 Stunden am Tag erreichbar. Ich werde sofort aktiv und kümmere mich um Sie oder Ihren Angehörigen.
Auch bei einer polizeilichen Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung ist es wichtig dort nicht zu erscheinen. Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht gebrauch.
Kontaktieren Sie mich und ich werde die Verteidigung anzeigen und der Polizei mitteilen, dass Sie zu einem etwaigen Vernehmungstermin nicht erscheinen werden. Zugleich werde ich Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen zusammen den Tatvorwurf und den bestmöglichen Verteidigungsweg besprechen.