Die fahrlässige Tötung ist in § 222 StGB geregelt. Dieser besagt:
"Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Hier ist die Straferwartung deutlich niedriger, nämlich von Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Der Täter muss hier fahrlässig gehandelt haben.
Dabei ist wiederum die unbewusste von der bewussten Fahrlässigkeit zu unterscheiden.
Ein Täter handelt unbewusst fahrlässig, wenn er sorgfaltswidrig handelt und infolgedessen den gesetzlichen Tatbestand erfüllt ohne dies jedoch zu erkennen.
Ein Täter handelt bewusst fahrlässig, wenn er es für möglich hält, dass er den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, er jedoch pflichtwidrig auf dessen Nichterfüllung vertraut.
Das Maß der erforderlichen Sorgfalt richtet sich objektiv nach den Umständen und subjektiv nach den persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten des Täters.
Wenn Sie diesbezüglich beschuldigt werden oder einfach nur Fragen diesbezüglich haben melden Sie sich und wir sprechen darüber. Ich berate Sie gerne.
Verhalten im Notfall
Sollten Sie einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl ausgehändigt bekommen bewahren Sie Ruhe. Das Wichtigste ist, dass Sie schweigen. Dies ist Ihr gutes Recht und von dem sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen.
Wenn gegen Sie ein Haftbefehl ergangen ist bitten Sie Ihre Familie oder Bekannte einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der Rechtsanwalt kann schnell und effektiv reagieren.
Unter meiner Notfallrufnummer bin ich für Sie 24 Stunden am Tag erreichbar. Ich werde sofort aktiv und kümmere mich um Sie oder Ihren Angehörigen.
Auch bei einer polizeilichen Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung ist es wichtig dort nicht zu erscheinen. Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht gebrauch.
Kontaktieren Sie mich und ich werde die Verteidigung anzeigen und der Polizei mitteilen, dass Sie zu einem etwaigen Vernehmungstermin nicht erscheinen werden. Zugleich werde ich Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen zusammen den Tatvorwurf und den bestmöglichen Verteidigungsweg besprechen.
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