Die Körperverletzung
Körperverletzungsdelikte gehören zu der Deliktsgruppe, bei der die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines Anderen unter Strafe steht. Dabei muss zunächst einmal geklärt werden, was man genau darunter versteht.
Eine solche Situation ist sicherlich jedem schon einmal passiert, wenn auch nicht als Täter oder Opfer, sondern vielmehr als Zeuge. Die Körperverletzung wird meist in Verbindung mit Alkohol stattfinden, sei es auf einer Party oder auch in einer Diskothek. Natürlich müssen sich die Beteiligten in diesem Fall nicht immer kennen, wie wir jüngst in Berlin erlebt haben.
Weitere Informationen finden Sie unter : www.koerperverletzung.com
Verhalten im Notfall
Sollten Sie einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl ausgehändigt bekommen bewahren Sie Ruhe. Das Wichtigste ist, dass Sie schweigen. Dies ist Ihr gutes Recht und von dem sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen.
Wenn gegen Sie ein Haftbefehl ergangen ist bitten Sie Ihre Familie oder Bekannte einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der Rechtsanwalt kann schnell und effektiv reagieren.
Unter meiner Notfallrufnummer bin ich für Sie 24 Stunden am Tag erreichbar. Ich werde sofort aktiv und kümmere mich um Sie oder Ihren Angehörigen.
Auch bei einer polizeilichen Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung ist es wichtig dort nicht zu erscheinen. Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht gebrauch.
Kontaktieren Sie mich und ich werde die Verteidigung anzeigen und der Polizei mitteilen, dass Sie zu einem etwaigen Vernehmungstermin nicht erscheinen werden. Zugleich werde ich Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen zusammen den Tatvorwurf und den bestmöglichen Verteidigungsweg besprechen.