Einbruch in Bäckerei - Zwei Täter festgenommen
Der Mandant wurde unmittelbar nach der Tat verhaftet.
Eine Haftprüfung trotz geständiger Einlassung hatte keinen Erfolg.
Im Rahmen der Hauptverhandlung erfolgte erneut eine geständige Einlassung. Problematisch in diesem Fall war, dass der Mandant bereits erheblich vorbestraft und nunmehr in Strafhaft war. Eine Bewährung war hier von Anfang an ausgeschlossen. Es ging lediglich um die Strafhöhe.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten, obwohl der Schaden letztendlich 35,00 € betrug. Durch die Verteidigung wurde angeführt, dass diese Straferwartung bei weitem zu hoch erschien. Verurteilt wurde der Mandant zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung.
Da diese Strafe zu hoch erschien wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt. Leider ohne Erfolg, da die Berufung in der Berufungshauptverhandlung verworfen wurde.
Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig, da wir auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet haben. Der ursprüngliche Haftbefehl bestand noch, so dass der Mandant noch gewisse Einschränkungen hatte, obwohl er sich in Strafhaft befand.
Mandant saß in der JVA Duisburg, JVA Willich, JVA Geldern
Informationen aus der Presse:
POL-KR: Inrath: Einbruch in Bäckerei - Zwei Täter festgenommen
Krefeld (ots) - Am Samstag (10. September 2016) brachen zwei Männer in eine Bäckerei auf dem Gahlingspfad ein und entwendeten die Kasse mit Bargeld. Die Polizei hat die Einbrecher festgenommen.
Um 23:30 Uhr löste der Einbruchalarm eines Supermarktes auf dem Gahlingspfad aus. Die Täter hebelten die Eingangstür der Bäckerei auf, verschafften sich so Zugang zum Gebäude und entwendeten die Kassenlade mit Bargeld. Ein 67-jähriger Nachbar bemerkte in diesem Zusammenhang ein dunkles Auto. Dieses fuhr an seinem Haus vorbei, bremste stark ab und warf die Kassenlade aus dem Fenster in seinen Vorgarten. Die Polizei traf die beiden Männer aus Kamp-Lintfort (26 und 23 Jahre) in der Nähe an und nahm sie vorläufig fest.
Beide Tatverdächtigen sind gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt worden. Der Richter erließ einen Haftbefehl gegen den 23-Jährigen. Der 26-Jährige wurde entlassen. (675)
Verhalten im Notfall
Sollten Sie einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl ausgehändigt bekommen bewahren Sie Ruhe. Das Wichtigste ist, dass Sie schweigen. Dies ist Ihr gutes Recht und von dem sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen.
Wenn gegen Sie ein Haftbefehl ergangen ist bitten Sie Ihre Familie oder Bekannte einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der Rechtsanwalt kann schnell und effektiv reagieren.
Unter meiner Notfallrufnummer bin ich für Sie 24 Stunden am Tag erreichbar. Ich werde sofort aktiv und kümmere mich um Sie oder Ihren Angehörigen.
Auch bei einer polizeilichen Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung ist es wichtig dort nicht zu erscheinen. Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht gebrauch.
Kontaktieren Sie mich und ich werde die Verteidigung anzeigen und der Polizei mitteilen, dass Sie zu einem etwaigen Vernehmungstermin nicht erscheinen werden. Zugleich werde ich Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen zusammen den Tatvorwurf und den bestmöglichen Verteidigungsweg besprechen.