Student beleidigt Polizist nach Fußball WM-Spiel an
Manchmal kommt es anders als man denkt.
Heutzutage ist es nun mal ab und an so, dass junge Leute sich mit Schimpfworten ansprechen, wie auch in diesem Fall. Dass das Gericht und vor allem die Polizeibeamten dies anders sehen verwundert nicht.
Natürlich war es nicht klug diese Worte im Beisein von Polizeibeamten zu benutzten, auch wenn diese nicht gemeint waren. Jedoch erläuterte der Richter warum er die Beleidigung als erwiesen ansah. Schließlich habe mein Mandant dies billigend in Kauf genommen, dass die Polizeibeamten sich angesprochen fühlten.
Schlussendlich wurde der zuvor ergangene Haftbefehl mit einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 € (675 €) durch die Auflage gegen 500 € ersetzt und damit abgemildert. Nachdem ich den Mandanten über die rechtliche Konsequenz belehrt hatte entschieden wir uns die Einstellung mit Auflage anzunehmen, da durch eine Berufung noch weitere Kosten entstanden wären, die so vermieden werden konnten. Der Mandant ist somit auch nicht vorbestraft.
Informationen aus der Presse:
Getrunken hatten sie, nach einem WM-Spiel lautstark gefeiert. Als die Polizei klingelte, zeigte sich einer der Studenten wenig einsichtig. Jetzt muss er zahlen.
Studiert hat er, arbeitet an seiner Doktorarbeit. Doch der hohe Bildungsstand hinderte den 31 Jahre alten Essener nicht daran, einen Polizeibeamten zu beleidigen. 500 Euro Geldbuße muss er jetzt zahlen, entschied das Amtsgericht, dann wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt.
Schnell stimmte der aus Hamburg stammende Angeklagte dem Vorschlag von Richter Matthias Pohlkamp zu. Vorher hatte es in seiner langen Einlassung noch so geklungen, als ob ihm kein Vorwurf zu machen sei.
Der Fall laut Anklage war einfach: Als Polizisten am 19. Juni die Huttroper Wohnung aufsuchten, weil ein Nachbar sich über Ruhestörung beschwert hatte, soll er sie mit „Ihr A...“ und „Ihr Wi...“ beleidigt haben.
Das klingt in den Worten des Angeklagten anders: Mit Kommilitonen hatte er das Fußball-WM-Spiel „Spanien-Chile“ geguckt. „Wir waren laut, haben uns gefreut, weil Spanien rausflog“, gibt er zu. Als die Polizisten gegen Mitternacht kamen, seien sie gerade in Richtung Kneipe gegangen, um weiter zu feiern. Das hätte die Polizisten beruhigt.
Couchtisch ging zu Bruch
Drei Stunden später seien sie zurück in der Wohnung gewesen. Laut? Nein, sie hätten schlafen wollen. Allerdings sei ein Couchtisch aus Glas zu Bruch gegangen, als sie eine Schlafcouch aufklappten. Kann ja passieren. Sicherlich eine Viertelstunde dauert es, bis der Angeklagte an diesem Punkt ist. „Sie behalten die Anklage im Blick?“, bemerkt Richter Pohlkamp.
Jedenfalls kehrte um 4.30 Uhr auch die Polizei zurück, erneut vom Nachbarn alarmiert. Der Angeklagte, gar nicht Mieter der Wohnung, wollte nach eigenen Worten „nur vermitteln“. Er hätte mit den Beamten diskutiert, was leider nicht auf Gegenliebe stieß. Dann warfen andere Studenten noch kluge Bemerkungen wie „geht lieber Räuber fangen“ ein, und der Angeklagte begann damit, einen der Beamten zu fotografieren. „Im Nachhinein war das dumm“, sagt er.
Beleidigung war liebevoll gemeint
Darauf beschränkt sich die Einsicht. Denn die Anklagevorwürfe bestreitet der Student. Er hätte zwar „Ihr A...“ gesagt, damit aber seine Freunde gemeint: „Bei uns herrscht ein rauer Ton.“ Aber Wörter wie ,Ihr A...’ seien liebevoll gemeint. Und das zweite Wort will er gar nicht gesagt haben.
Der Polizist, 29 Jahre alt, macht ruhig seine Aussage. Ihm ist das arrogante Auftreten des Angeklagten, die belehrende Art, haften geblieben: „Er sagte, seine Schwester oder Cousine studiere Jura. Man könne das auch anders regeln.“ Penetrant sei der Student gewesen. Klar, die Beleidigungen seien gegen ihn als Polizisten ausgesprochen worden. Zweifelsfrei.
Weil sich im Saal eigentlich jeder in die Rolle eines Polizisten hineinversetzen konnte, der sich nachts um vier Uhr kluge Bemerkungen eines betrunkenen Studenten anhören muss, sprach vieles für die Schuld des Angeklagten. Deshalb empfahl Richter Pohlkamp, die Einstellung gegen eine Geldbuße.
Verhalten im Notfall
Sollten Sie einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl ausgehändigt bekommen bewahren Sie Ruhe. Das Wichtigste ist, dass Sie schweigen. Dies ist Ihr gutes Recht und von dem sollten Sie auf jeden Fall Gebrauch machen.
Wenn gegen Sie ein Haftbefehl ergangen ist bitten Sie Ihre Familie oder Bekannte einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der Rechtsanwalt kann schnell und effektiv reagieren.
Unter meiner Notfallrufnummer bin ich für Sie 24 Stunden am Tag erreichbar. Ich werde sofort aktiv und kümmere mich um Sie oder Ihren Angehörigen.
Auch bei einer polizeilichen Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung ist es wichtig dort nicht zu erscheinen. Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht gebrauch.
Kontaktieren Sie mich und ich werde die Verteidigung anzeigen und der Polizei mitteilen, dass Sie zu einem etwaigen Vernehmungstermin nicht erscheinen werden. Zugleich werde ich Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen zusammen den Tatvorwurf und den bestmöglichen Verteidigungsweg besprechen.